Qualitätsmanagement

Personalmanagement ist wie im Menüpunkt "Unser Team" beschrieben ein entscheidender Baustein unseres Qualitätsmanagements.

Zur Sicherheit unserer zahnärztlichen Kundschaft, letztlich natürlich insbesondere zur Sicherheit der Patienten, sichern eine Fülle weiterer Maßnahmen die Qualität aus dem Hause der G. Vogel Zahntechnik

Ihr Zahnersatz aus unserem Labor wird mit sorgfältigster Handwerkskunst als Einzelanfertigung (Sonderanfertigung nach dem Medizinproduktegesetz) gefertigt. Als Hersteller von Sonderanfertigungen nach dem Medizinproduktegesetz unterhalten wir ein wirksames Prozess-Qualitätssicherungssystem und unterliegen der staatlichen Kontrolle.  

Unser Labor ist Mitglied der Zahntechniker-Innung Münster.

In kontrollierten, qualitätsgesicherten Arbeitsabläufen werden die Qualitätsleitlinien und Qualitätskriterien für zahntechnische Leistungen unseres Berufs-Fachverbandes eingehalten.
Zahnersatz wird bei uns entsprechend dem aktuellen in Deutschland geltenden hohen Stand der Zahntechnik nach Maßgabe der zahnmedizinischen Erfordernisse und mit Materialien gefertigt, die zur Kennzeichnung ihres Sicherheitsstandards das europäische CE-Zeichen tragen.

Zahnersatz der G.Vogel Zahntechnik entspricht als Sonderanfertigung den in Anhang 1 der Richtlinie 93/42/EWG vom 14. Juni 1993 genannten grundlegenden Anforderungen.

Bei unserem nachhaltigen Sicherheitskonzept wird bei der Fertigung besonders auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Arbeits-, Umwelt-, und Gesundheitsschutzes geachtet.