Kategorie: Aktuelle Meldungen, Aktuelle Meldungen ZTI, Aktuelle Meldungen Arnsberg, Aktuelle Meldungen ZTI OWL
Parlamentarischer Abend der Gesundheitshandwerke
VDZI-PrÀsident Dominik Kruchen kritisiert die Duldung von Praxislaboren in Medizinischen Versorgungszentren und fordert pragmatische Lösungen bei der neuen Medizinprodukteverordnung

VDZI-PrÀsident Dominik Kruchen (Mitte) mit Dr. Thomas Gebhart (rechts), Parlamentarischer StaatssekretÀr im BMG, und Eberhard Schmidt, VizeprÀsident der Bundesinnung der Hörakustiker.
BERLIN, 13. Mai 2019. Am 8. Mai 2019 fand der fĂŒnfte Parlamentarische Abend der Arbeitsgemeinschaft Gesundheitshandwerke in Berlin statt, bei dem die gemeinsamen berufs- und gesundheitspolitischen Standpunkte in einem gemeinsamen Positionspapier vorgestellt wurden. Das Treffen fĂŒhrte wichtige Entscheidungsgeber aus Politik, Verwaltung und den Gesundheitshandwerken zusammen. Der PrĂ€sident des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), Dominik Kruchen, nahm mit seinen Vorstandsmitgliedern und GeneralsekretĂ€r Walter Winkler an der Veranstaltung teil. Hauptredner des Abends war der Parlamentarische StaatssekretĂ€r des Bundesministeriums fĂŒr Gesundheit (BMG) Dr. Thomas Gebhart. Hans Peter Wollseifer, PrĂ€sident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, begrĂŒĂte die GĂ€ste im âHaus des Deutschen Handwerksâ.
In seinem Statement konzentrierte sich Kruchen auf die Herausforderungen der Umsetzung der neuen Medizinprodukteverordnung und auf die Entwicklung der zahnÀrztlichen Medizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ).
PrĂ€sident Kruchen lobte dabei den konstruktiven Austausch mit dem Ministerium ĂŒber eine pragmatische Auslegung der neuen EuropĂ€ischen Verordnung ĂŒber Medizinprodukte (MDR). Er begrĂŒĂte die UnterstĂŒtzung des BMG, gerade die kleinen und mittleren Betriebe der Gesundheitshandwerke vor Ăberforderungen zu schĂŒtzen, wo immer das geht. Kruchen nannte dabei insbesondere die Anforderungen einer klinischen Bewertung und klinischen Nachbeobachtung, die bei Sonderanfertigungen von den Betrieben nicht zu leisten seien und auch fĂŒr den Patienten keinen Schutzeffekt hĂ€tten. âAuch muss dringend klargestellt werden, dass die CE-Kennzeichnung der seriellen Vorprodukte, die speziell zur Anfertigung von Sonderanfertigungen dienen, weiterhin mit einem CE-Zeichen versehen werden könnenâ, betonte Kruchen.
Die gröĂte strukturelle Herausforderung fĂŒr die Zahntechnik sind gemÀà dem VDZI-PrĂ€sidenten aber die Z-MVZ. Die Kommerzialisierung der Zahnheilkunde sei damit komplett freigegeben. Gleichzeitig sei damit verbunden, dass der Begriff des Praxislabors rechtlich nun vollstĂ€ndig âentkerntâ wĂŒrde.
Laut Kruchen fehlt den Z-MVZ die berufs- und gebĂŒhrenrechtliche Grundlage fĂŒr das Betreiben eines eigenen Praxislabors: âDer Gesetzgeber muss sich mit der Aushöhlung der Freiberuflichkeit beschĂ€ftigen und hier fĂŒr die notwendige Klarheit sorgen. Die Gefahr ist real, dass niemand mehr hinter der TĂŒr eines MVZ die Einhaltung des geltenden Berufs- und GebĂŒhrenrechts nachprĂŒfen kannâ, mahnte er. Die leistungsfĂ€higen zahntechnischen Meisterbetriebe seien im Zuge der Ausweitung der Z-MVZ, trotz ihrer hohen LeistungsfĂ€higkeit, die Opfer fehlender Rechtsklarheit und fehlender Rechtsdurchsetzung. Die MaĂnahmen zur BeschrĂ€nkung von Z-MVZ, die mit dem TSVG erfolgt seien, lösten diese Problematik nicht.
Der Parlamentarische StaatssekretÀr Gebhart versicherte, dass das BMG in allen Fragen auch in Zukunft weiterhin mit den Gesundheitshandwerken im engen Dialog bleiben wird.